KONTAKTADRESSE
Schneider und Partner Werbeagentur AG
(auftritt als „S und P AG“)
Ifangstrasse 97
8153 Rümlang
Schweiz
Tel. +41 (0) 44 818 80 90
Vertretungsberechtigte Person
Daniela Lochschmidt Raggini
HANDELSREGISTEREINTRAG
Eingetragener Firmenname:
Schneider und Partner Werbeagentur AG
Firmennummer:
CHE-107.336.559
Mehrwertsteuernummer
CHE-107.336.559 MWST
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
Schneider und Partner Werbeagentur AG (SundP AG)
1. VERTRAGSVERHÄLTNIS
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte (KV) mündlich oder schriftlich angenommen wird.
Die Offerte basiert auf den im Briefing enthaltenen Angaben. Änderungen oder zusätzlicher Aufwand werden separat verrechnet.
2. LEISTUNGEN UND MEHRAUFWAND
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte.
Zusätzliche Leistungen – insbesondere weitere Layoutvarianten – werden nach Aufwand verrechnet.
Sofern in der Offerte nicht anders definiert, sind zwei Korrekturrunden enthalten; weitere Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet.
Abweichungen vom Briefing werden nach Aufwand verrechnet.
3. ABNAHME UND FREIGABE
Mit der Freigabe von Entwürfen oder Druckdaten gelten die darin enthaltenen Leistungen als abgenommen und genehmigt. Mängel, die im Zeitpunkt der Freigabe bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren, können danach nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Verantwortung für die finale inhaltliche, rechtliche, sprachliche und technische Prüfung liegt beim Auftraggeber (vgl. Ziff. 4).
Nachträgliche Änderungen werden separat verrechnet.
3a. BEANSTANDUNG VERSTECKTER MÄNGEL
Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung im Zeitpunkt der Freigabe nicht erkennbar waren, sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innert dieser Frist keine Mitteilung, gilt die Leistung auch in diesem Umfang als genehmigt.
4. HAFTUNG
Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
Für Fehler, die durch Dritte entstehen – insbesondere durch Druckereien, Litho, Produktion, Lieferanten oder Weiterverarbeitung – sowie für Fehler ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur wird keine Haftung übernommen.
Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Sämtliche Leistungen – insbesondere Texte, Übersetzungen, inhaltliche Zusammen- stellungen sowie Hinweise zu Kennzeichnung, Deklaration, Claims, Verpackungsvorschriften, Swissness, Lebensmittel-, Kosmetik- und sonstigen regulatorischen Anforderungen – erfolgen nach bestem Wissen auf Basis der verfügbaren Informationen. Sie sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche, behördliche oder fachtechnische Prüfung.
Die finale fachliche, rechtliche, sprachliche und regulatorische Prüfung sowie die Freigabe sämtlicher Inhalte – namentlich Texte, Übersetzungen, Deklarationen, Zutatenlisten, Nährwerte, Claims, Herkunftsangaben, Zertifizierungen und Pflichtangaben – obliegt dem Auftraggeber.
Die Funktionsfähigkeit von Barcodes, QR-Codes oder vergleichbaren Codes setzt die korrekte Bereitstellung der erforderlichen Daten durch den Auftraggeber sowie deren ordnungsgemässe Umsetzung in der Produktion voraus.
5. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT
Alle von der Agentur erstellten Arbeiten bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
Dies gilt insbesondere für:
– Layoutvarianten und Entwürfe
– Konzepte und Ideen
– Illustrationen und gestalterische Elemente
– nicht umgesetzte Vorschläge
Mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen aus dem betreffenden Projekt erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht an der final freigegebenen Lösung im vereinbarten Umfang.
Nicht umfasst sind:
– offene Arbeitsdaten
– Rohdaten und Erstellungsmaterial
– nicht gewählte Varianten
Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder verwendet noch weitergegeben werden.
6. ARBEITSDATEN UND ÜBERGABE
Die Agentur liefert die für die Produktion notwendigen finalen Daten.
Offene Daten (z. B. Illustrator-Dateien), Arbeitsstände und Nebenprodukte sind nicht Bestandteil der Übergabe.
7. BILDMATERIAL, SCHRIFTEN UND LIZENZEN
Kosten für:
– Bildmaterial
– Schriften (Fonts)
– externe Lizenzen
sind – sofern nicht ausdrücklich enthalten – nicht Bestandteil der Offerte und werden separat verrechnet.
Werden Bildmaterial, Schriften oder externe Lizenzen durch den Auftraggeber bereitgestellt, ist dieser für die entsprechenden Nutzungsrechte verantwortlich. Werden solche Lizenzen durch die Agentur beschafft, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters.
8. DRUCKDATEN UND PRODUKTION
Die Agentur erstellt Druckdaten und Freigabeunterlagen nach bestem Wissen und auf Basis der verfügbaren Informationen.
Werden Farbproofs, Farbreferenzen, Muster, Andrucke oder vergleichbare Freigabeunterlagen zur Verfügung gestellt, dienen
diese als Referenz für die Produktion.
Für Abweichungen, die durch Druckereien, Produktionsbetriebe, Materialänderungen, Maschinenparameter, Substrate, Weiterverarbeitung oder die Nichtbeachtung von Freigabeunterlagen entstehen, übernimmt die Agentur keine Haftung.
Die finale Produktionsfreigabe erfolgt durch den Auftraggeber; die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte richtet sich nach Ziff. 3 und 4. Mit erteilter Druckfreigabe geht die Verantwortung für die Verwendung sämtlicher freigegebener Daten in der Produktion auf den Auftraggeber über. Freigaben per E-Mail oder über vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel gelten als rechtsverbindlich.
Änderungen an Stanzrissen, Druckverfahren, Materialien, Lieferantenvorgaben oder Produktionsbedingungen nach Erstellung der Druckdaten gelten als Zusatzaufwand.
9. DATENARCHIVIERUNG
Die Agentur bewahrt Projektdaten ohne anderslautende Vereinbarung während 12 Monaten auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist nicht geschuldet. Sofern Daten nach Ablauf dieser Frist noch verfügbar sind, können deren Suche, Wiederherstellung, Aufbereitung und erneute Bereitstellung nach Aufwand verrechnet werden.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Die Agentur ist berechtigt, bei Projekten Akonto-Zahlungen zu verlangen. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, können Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahnspesen von CHF 20.– pro Mahnung zu verrechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen kann die Agentur die weitere Leistungserbringung sowie die Übergabe von Daten zurückbehalten.
11. HONORAR
Nicht pauschal vereinbarte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet. Fremdkosten, Druckkosten, Lizenzen, Übersetzungen, Proofs, Muster, Versand- und Produktionskosten werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind.
Die jeweils geltenden Stundensätze liegen, sofern nicht anders vereinbart, zwischen CHF 120.– und CHF 170.– exkl. MwSt. Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten.
12. PROJEKTABBRUCH / STORNO
Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vor Fertigstellung abgebrochen oder sistiert, sind sämtliche bis zum Abbruch erbrachten Leistungen nach Aufwand sowie bereits beauftragte oder verbindlich disponierte Fremdkosten (z. B. Bildmaterial, Schriften, Lizenzen, Druck, Produktion) vollumfänglich geschuldet. Bereits begonnene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen werden zum jeweils geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt.
13. REFERENZNUTZUNG
Die Agentur darf abgeschlossene Arbeiten nach deren öffentlicher Veröffentlichung oder Markteinführung als Referenz auf Website, Social Media, in Präsentationen und Portfolio-Unterlagen zeigen, sofern keine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
14. GEHEIMHALTUNG
Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt. Dies gilt insbesondere für noch nicht veröffentlichte Produkte, Marken, Rezepturen, Strategien und interne Unterlagen.
15. VERRECHNUNGSAUSSCHLUSS
Eine Verrechnung gegenseitiger Forderungen ist ausgeschlossen.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform (inkl. E-Mail).
Die AGB des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen am nächsten kommt.
17. GERICHTSSTAND UND RECHT
Es gilt schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
