Impressum

Willkommen bei Schneider und Partner AG, Verpackungs Design Agentur in Rümlang, Zürich. Unser Hauptfokus sind Verpackungsgestaltungen, Trays, Displays, und weitere POS Marketing-Tools, Lizenz-Produkte (wie Disney, Dreamworks, Lucasfilm, Marvel, Mattel, Lego & CO) und Kinder Designs für Verpackungen.

KONTAKTADRESSE

S und P AG
Ifangstrasse 97
8153 Rümlang, Schweiz
Tel. +41 (0) 44 818 80 90

Geschäftsführerin:
Daniela Lochschmidt Raggini

HANDELSREGISTEREINTRAG

Eingetragener Firmenname:
Schneider und Partner AG
Werbeagentur, Rümlang

Firmennummer:
CHE-107.336.559

Mehrwertsteuernummer
CHE-107.336.559 MWST

Allgemeine Geschäfts-
Bedingungen (AGB)

 Der Schneider & Partner AG, Werbeagentur nachstehend auch S und P AG oder Agentur, genannt. 

VERTRAGSVERHÄLTNIS

Wird ein Kostenvoranschlag (KV) / Offerte von einem Auftraggeber genehmigt, besteht ein Vertragsverhältnis. Schriftliche oder telefonische Bestätigungen gelten als verbindlich. Mindestens der vereinbarte Betrag ist somit geschuldet. Weitere Abweichungen und zusätzlicher Aufwand sind nicht inbegriffen und werden separat nach Aufwand verrechnet.

Für einen Kostenvoranschlag (KV) / Offerte muss im Voraus ein Briefing an die Agentur übergeben werden. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen und sollte im Groben Angaben wie: Produkt, Grundidee, Format und Art des Packagings oder des Werbemittels, Umfang, Druckart und mögliche Veredelung, Zielgruppe, Zeitrahmen usw., enthalten. Je genauer das Briefing umso genauer können die voraussichtlichen Kosten benannt werden.

HAFTUNG UND NUTZUNGSRECHTE

Hat ein Auftraggeber ein Gut zum Druck der S und P AG akzeptiert (mündlich oder schriftlich), gelten die erbrachten Dienstleistungen als in Ordnung und genehmigt. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Allfällige Anpassungen werden mit den üblichen Stundensätzen separat verrechnet. Liefertermine sind nur aufgrund eindeutiger schriftlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Machbarkeit verbindlich.

Für Fehler die in der Litho, bei der Druckerei oder bei anderen weiterverarbeitenden Firmen passieren, übernimmt die S und P AG keinerlei Haftung.

COPYRIGHT/LIZENZEN

Rechte und Kosten für Lizenzen von z.B. Disney, Pixar, Marvel, Mattel, etc. müssen zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber separat verhandelt, vereinbart und eingehalten werden. Die Kosten dafür werden direkt vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber entrichtet und alle Rechte und Pflichten liegen beim Lizenznehmer. Die S und P AG übernimmt keinerlei Verantwortung oder Kosten. Es darf kein Produkt, ohne ausdrückliches, schriftliches OK zum GZD des Lizenzgebers produziert werden. Die S und P AG übernimmt keinerlei Verantwortung und haftet in keiner Weise für Verstösse und Uneinigkeiten zwischen den Parteien.

Werden von der S und P AG eigene Illustrationen oder Charakter für den Kunden kreiert und erstellt, bleibt das Copyright bei der S und P AG. Ausser das Recht der Weiternutzung wird käuflich und im Voraus bei der S und P AG erworben.

LAYOUTS UND SONSTIGES

Je nach Auftrag sind eine ungefähre Anzahl Layouts im KV definiert und inklusive. Weitere Layout-Runden, zusätzliche oder andere nicht vorher erwähnte Layout-Routen die vom ursprünglich vereinbarten KV und Briefing abweichen sind ein Mehraufwand und werden verrechnet. Wird ein Design-Vorschlag sowie Fotos, Visuals, Retuschen, Druckunterlagen usw., die durch S und P oder andere mit einbezogene Lieferanten im Zusammenhang mit dem vereinbarten Auftrag erstellt wurden nicht umgesetzt, wird der vereinbarte Aufwand trotzdem geschuldet.

Die Erstellungsdaten und deren Nebenprodukte, sowie – je nach Design/Layout – auch die Ideen und die nicht umgesetzten Layouts, bleiben Eigentum der Agentur. Layouts und kreative Ideen, die im Zusammenhang z.B. eines Pitch-Ereignisses nicht umgesetzt werden, bleiben Eigentum der Agentur und dürfen nicht anderweitig und ohne vorherige Rücksprache und schriftliche Zusage von S und P verwendet werden.

BILDMATERIAL/LIZENZBILDER

Je nach Auflage und Art der Veröffentlichung, können für das Bildmaterial Lizenzgebühren anfallen. Diese sind nicht Bestandteil des KV (ausser diese werden ausdrücklich erwähnt) oder des Budgets und werden zusätzlich verrechnet und müssen vollumfänglich entgolten werden. Entweder direkt an die entsprechende Stelle oder durch Zahlung an die S und P AG. 

3Ds / MOCKUPS

Nachträgliche 3Ds nach Erstellung der Druckdaten gelten nicht als inkludiert oder als kostenlose Dienstleistung eines Auftrages, sondern als neuer Auftrag. Je nach Auftrag layoutet die Agentur auf Mockups, diese sind aber nicht grundsätzlich bei jedem Auftrag inklusive sondern werden bei Weiterverwendung durch den Kunden kostenpflichtig.

DRUCKDATEN/FONTS

Das durch S und P AG gelieferte Datenpaket für den Druck oder die Herstellung eines Erzeugnisses beinhaltet alle notwendigen Daten. Alle Nebenprodukte, das Erstellungsmaterial, speziell käuflich erworbene Lizenzbilder und/oder Schriften-Fonts usw. bleiben Eigentum der Agentur.

Muss ein Schriften-Font speziell für einen Auftrag käuflich erworben werden (ist also nicht im umfangreichen Fundus der S und P AG vorhanden), ist dieser nicht automatisch im KV/Budget inklusive und muss separat bezahlt oder vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

DRUCKDATEN ERNEUT ÜBERMITTELN

Innerhalb von 60 Tagen (nach der ersten Übermittlung) wird die Agentur die Daten unverändert und kostenlos nochmals übermitteln. Ab dem 61. Tag wird eine Pauschale für die erneute, unveränderte Übermittlung der Daten pro Objekt/Packaging etc. von Fr. 50.- an die S und P AG geschuldet. Für die erneute Übermittlung unveränderter Daten nach einem Jahr wird eine Pauschale von Fr. 150.- an die S und P AG geschuldet. Jegliche Anpassung an den Daten durch die Agentur ist ein Auftrag und wird nach Aufwand verrechnet.

VERRECHNUNGSAUSSCHLUSS

Das Recht von Auftragnehmer und Auftraggeber zur gegenseitigen Verrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Nach Erhalt der Rechnung ist der volle in der Rechnung aufgeführte Betrag in der jeweilig aufgeführten Währung innerhalb von 20 Tagen zu begleichen. Mengenrabatte, Skonto oder sonstige Rabatte oder Rechnungsminderungen sind im Voraus zwischen den Parteien zu verhandeln und schriftlich festzuhalten.

Die S und P AG behält sich vor Mahngebühren von Fr. 40.- pro Mahnung sowie 2% Verzugszins pro rata Temporis zu erheben.

HONORARANSÄTZE

Honoraransatz für alle nicht pauschal offerierten Leistungen und für Spontanaufträge: CHF 120.—bis 170.–/h, exkl. MwSt. Abgerechnet wird in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform (Inkl. E-Mail). Der Auftraggeber behandelt alle ihm von der Auftragnehmerin angebotenen Gebühren, Dienste, Dokumente, Empfehlungen und Berichte vertraulich.

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es wird schweizerisches Recht angewandt.
Rümlang 01.07.2021

Haftung/
Urheberrechte

Alle Informationen bezüglich Haftung / Urherberrechte und Datenschutz:

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