Vergleich veganes Schnitzel (verboten wegen angeblicher Irreführung) und Meeresfrüchtesalat (erlaubt trotz irreführender Bezeichnung). Linke Seite rot markiert, rechte Seite grün markiert.

Veganes Schnitzel verboten – was Brüssel wirklich regeln will

Warum Begriffe wie Schnitzel reglementiert werden sollen, während echte Irreführungen unberührt bleiben

U-Verbotsdebatte: Erklärt Brüssel den Konsumenten für dumm, um die Fleischlobby zu schützen?

Im Oktober stimmt das EU-Parlament darüber ab, ob Begriffe wie Schnitzel, Burger oder Wurst künftig ausschließlich für Fleischprodukte reserviert werden.

Das hieße: Ein veganes „Schnitzel“ müsste, angeblich zum Schutz des Verbrauchers, umbenannt werden. In irgendetwas Künstliches, das niemand versteht und das obwohl der Europäische Gerichtshof schon entschieden hat, dass Begriffe wie „veganes Schnitzel“ oder „vegane Wurst“ erlaubt sind

Unter dem Post der Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG habe ich dazu ironisch kommentiert:
👉 „Dann bitte konsequent auch die Fleischtomate oder das Fruchtfleisch umbenennen.“ 🙃

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Warum so viel Resonanz?

Weil Konsumenten sehr genau wissen, wie sie solche Begriffe einzuordnen haben.
Sie können lesen und verbinden mit den Wörtern sofort Geschmack, Bild oder Alltagserfahrung.

Und wenn schon Meeresfrüchtesalat oder Fruchtfleisch niemanden verwirren und seit Jahrzehnten etabliert sind, so versteht auch jeder, was mit einem „veganen Schnitzel“ gemeint ist.

👉 Konsumenten sind nicht dumm.
Sie wissen, dass eine Fleischtomate kein Steak ist und ein veganes Schnitzel eben vegan ist.

Warum stört sich Brüssel nicht an Begriffen wie:
• Fleischsalat = viel Mayo, wenig Fleisch, null „Salat“.
• Leberkäse = weder Leber noch Käse.
• Scheuermilch darf „Milch“ aber Sojamilch seit 2017 verboten ist.
• Sonnenmilch oder Körpermilch stehen in jedem Bad und niemand denkt an Kühe.

Die wirklichen Grauzonen liegen woanders, dort, wo Angaben und Gestaltung formal korrekt sind, aber Erwartungen wecken, die das Produkt nicht erfüllt wie z.B.:

• „100 % natürlich“ bei stark verarbeiteten Rohstoffen
die irgendwann mal einen natürlichen Ursprung hatten.
• „Mit Erdbeeren“ und dann sind es 6 %. QUID erlaubt’s
• Großformatige Bilder, die in Wirklichkeit drei Portionen darstellen.
• Phantasienamen wie „Vital“ oder „Balance“ suggerieren Gesundheit ohne Grundlage.
• „Serviervorschlag“ neben Zutaten, die gar nicht enthalten sind.

Die Frage ist nicht, ob man ein „veganes Schnitzel“ so nennen darf.
Die Frage ist: Warum bleiben Bezeichnungen erlaubt, die seit Jahrzehnten mit dem Inhalt wenig zu tun haben während ausgerechnet vegane Produkte reglementiert werden sollen?

👉 Verpackungsdesign so zu entwickeln, dass es verkaufsstark, rechtssicher und ehrlich ist genau darum geht es.
Aber solange Brüssel bei Begriffen mit zweierlei Maß misst, bleiben echte Irreführungen erlaubt, während harmlose Bezeichnungen verboten werden sollen.

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